Abstandsregeln und Hygienekonzept haben weiterhin bestand

Mitgliederinformation 25.07.2020

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, gültig ab 18.07.2020 sind weitere Lockerungen im Sportbetrieb möglich. So dürfen Sportwettkämpfe wieder mit Publikum stattfinden.

Bestehen bleibt die allgemeine Vorschrift, die physischen sozialen Kontakte zu minimieren, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten, im Nahverkehr, im Einzelhandel und in weiteren konkret bestimmten Institutionen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.

Weiterhin ist auch beim Sportbetrieb die Abstandsregelung einzuhalten und den Kontakt auf ein Minimum zu beschränken.

Das heißt auch für uns, dass wir weiterhin an unserem Hygienekonzept unverändert festhalten. Es geht also zunächst bis zum Ende der Sommerferien weiter wie in den letzten Wochen zuvor.

Damit wir auch weiterhin aktiv unseren schönen Sport betreiben können und das Vereinsheim nutzen können gilt jedoch ausnahmslos für alle die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften entsprechend des hier veröffentlichten Hygienekonzepts, welches auch in den Vereinsräumen ausgehängt ist.

Bleibt weiterhin gesund!

Eurer Vorstand

Hygienekonzept

(gültig bis 31. August 2020)

  1. Nach Betreten des Trainingsobjekts Hände waschen oder desinfizieren.

  2. Toiletten in der 2. Etage sind prinzipiell nur einzeln zu betreten.

  3. Begrüßung durch Händeschütteln oder Umarmungen etc. unbedingt vermeiden.

  4. Die Benutzung der Umkleideräume ist nicht gestattet, alle Mitglieder kommen und gehen in Trainingskleidung.

  5. Der Mindestabstand von 1,50 m zwischen einzelnen Tänzern, bzw. Tanzpaaren untereinander, sowie zwischen den Tänzern/Tanzpaaren und den Trainern ist in jeder Trainingssituation einzuhalten.

  6. Jeglicher Körperkontakt zueinander, außer bei einem festen Tanzpaar, ist zu vermeiden.

  7. Trainingsgruppen treffen sich 10 Minuten vor Trainingsbeginn in der Durchfahrt im Erdgeschoss und warten bis die vorherige Gruppe das Trainingsobjekt verlassen hat.

  8. Teilnehmer von Privatstunden warten auf dem Treppenpodest vor der Glastür im 2. OG bis der jeweilige Trainer diese dort abholt und das vorherige Paar das Trainingsobjekt wieder verlässt.

  9. Jeder Übungsleiter und Trainer führt für jede Gruppe eine Anwesenheitsliste und übermittelt diese wöchentlich dem Vorstand.

  10. Der Aufenthalt von Begleitpersonen während des Trainings im gesamten Trainingsobjekt ist nicht gestattet.

Zurück